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Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit, kurz BA, ist eine bundesweit tätige Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine zentrale Institution der deutschen Arbeitsmarktpolitik.


Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Förderung beruflicher Weiterbildung, Unterstützung von Arbeitgebern und die Zahlung verschiedener Leistungen wie Arbeitslosengeld.


Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind Teil dieser Organisationsstruktur und übernehmen viele Aufgaben direkt gegenüber Bürgern und Unternehmen.


Für Bildungsträger ist die Bundesagentur für Arbeit von besonderer Bedeutung, weil zahlreiche geförderte Bildungs- und Arbeitsmarktmaßnahmen auf gesetzlichen Instrumenten des SGB III beruhen.


Dazu zählen beispielsweise der Bildungsgutschein und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.


Die Bundesagentur veröffentlicht außerdem Fachliche Weisungen, Merkblätter, Informationen und Arbeitshilfen zu unterschiedlichen Förderinstrumenten.


Von der AZAV-Zulassung ist ihre Rolle allerdings abzugrenzen: Die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen erfolgt grundsätzlich durch akkreditierte Fachkundige Stellen und nicht unmittelbar durch die Bundesagentur.


Gleichzeitig führt die BA Qualitätssicherungsprozesse im Bereich der von ihr genutzten Arbeitsmarktdienstleistungen durch.


Für Bildungsträger ist sie deshalb sowohl wichtiger Partner im Förderprozess als auch zentrale Informationsquelle für aktuelle Vorgaben und Verfahrensweisen.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Stichwörter
Rechtskreis SGB III