Eine Eingliederungsleistung ist eine Leistung, die eine Person dabei unterstützen soll, eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen beziehungsweise ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.
Der Begriff umfasst unterschiedliche Instrumente und ist nicht auf Weiterbildung beschränkt.
Im SGB II finden sich beispielsweise verschiedene Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Über § 16 SGB II können auch bestimmte Leistungen des SGB III eingesetzt werden.
Mögliche Eingliederungsleistungen reichen von Beratung und Vermittlung über Aktivierungsmaßnahmen und Weiterbildung bis zu weiteren Unterstützungen.
Welche Leistung geeignet ist, hängt von der individuellen Ausgangssituation ab.
Dabei können Qualifikation, Berufserfahrung, persönliche Stärken und mögliche Hindernisse für die Integration in Arbeit berücksichtigt werden.
Für Bildungsträger werden Eingliederungsleistungen insbesondere dann relevant, wenn sie entsprechende Maßnahmen im Auftrag beziehungsweise im Förderrahmen der zuständigen Stellen durchführen.
Der Bildungsträger ist jedoch nicht selbst der sozialrechtliche Entscheidungsträger über die jeweilige Leistung.
Seine Aufgabe besteht darin, die zugelassene beziehungsweise vereinbarte Bildungs- oder Unterstützungsleistung fachgerecht durchzuführen und die erforderlichen Nachweise zu dokumentieren.
Ein sauberes Bildungsmanagement sollte daher unterscheiden zwischen Förderinstrument, bewilligter Eingliederungsleistung und tatsächlich erbrachter Maßnahmeleistung.