FbW steht für Förderung beruflicher Weiterbildung. Die Abkürzung wird häufig von Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Bildungsträgern und innerhalb der Bildungsbranche verwendet.
Ziel der FbW ist es, berufliche Kenntnisse und Qualifikationen zu verbessern und dadurch die Beschäftigungschancen zu erhöhen. Besonders relevant ist sie für Menschen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder für eine nachhaltige berufliche Eingliederung zusätzliche Qualifikationen benötigen.
Ein bekanntes Instrument innerhalb der FbW ist der Bildungsgutschein. Er kann eingesetzt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die zuständige Stelle die Weiterbildung als notwendig anerkennt.
Bildungsträger, die entsprechende Maßnahmen anbieten, benötigen die erforderliche AZAV-Zulassung. Auch die konkrete Weiterbildungsmaßnahme muss bei klassischer Bildungsgutscheinförderung entsprechend zugelassen sein.
FbW kann sehr unterschiedliche Weiterbildungen umfassen: von Anpassungsqualifizierungen bis hin zu abschlussorientierten Weiterbildungen und Umschulungen.
Für Teilnehmer können neben den Lehrgangskosten auch weitere notwendige Weiterbildungskosten übernommen werden.
Bei abschlussorientierten Weiterbildungen können zudem Weiterbildungsgeld und unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsprämien relevant sein.
Für Bildungsträger ist „FbW“ deshalb ein wichtiger organisatorischer Bereich, der eine genaue Verwaltung von Förderstatus, Maßnahmezulassung, Teilnehmerdaten, Anwesenheiten, Kosten und Nachweisen erfordert.