Die Förderentscheidung ist die Entscheidung der zuständigen Stelle darüber, ob und in welchem Umfang eine beantragte beziehungsweise geprüfte Leistung gewährt wird.
Sie folgt auf die Prüfung der jeweiligen gesetzlichen Fördervoraussetzungen.
Bei einer beruflichen Weiterbildung wird beispielsweise beurteilt, ob die Weiterbildung im konkreten Fall notwendig und geeignet ist und ob die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine positive Förderentscheidung kann anschließend beispielsweise durch einen Bildungsgutschein oder andere Bewilligungsunterlagen dokumentiert werden.
Bei Ermessensleistungen bedeutet das Vorliegen grundsätzlicher Voraussetzungen nicht automatisch, dass die Förderung in jedem Fall erfolgen muss. Die zuständige Stelle trifft ihre Entscheidung innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Für Bildungsträger ist wichtig, die Förderentscheidung von der Beratung und Kursreservierung zu unterscheiden.
Ein Interessent kann bereits einen gewünschten Kurs ausgewählt haben, bevor die Finanzierung abschließend geklärt ist.
Deshalb sollte der Teilnehmerstatus eindeutig abbilden, ob eine Förderung lediglich angefragt, beantragt oder bereits bewilligt wurde.
Erst mit einer belastbaren Fördergrundlage sollten daraus die entsprechenden finanziellen und organisatorischen Prozesse abgeleitet werden.
Ein digitales Bildungsmanagement kann Gutschein, Förderentscheidung, Laufzeit, Kostenübernahme und zugehörige Maßnahme miteinander verbinden.
Dadurch lassen sich Förderfälle auch später eindeutig nachvollziehen.