Förderfähigkeit bezeichnet grundsätzlich die Frage, ob eine Person, Maßnahme oder bestimmte Kosten nach den Regeln eines Förderinstruments grundsätzlich gefördert werden können.
Der Begriff darf nicht mit einer bereits erteilten Förderzusage verwechselt werden.
Eine Weiterbildung kann beispielsweise grundsätzlich förderfähig sein, ohne dass deshalb automatisch jeder Interessent einen Bildungsgutschein erhält.
Bei einer beruflichen Weiterbildung spielen verschiedene Voraussetzungen zusammen. Dazu gehören unter anderem die individuelle Notwendigkeit der Weiterbildung, Beratung vor Beginn sowie die erforderliche Zulassung des Bildungsträgers und der Weiterbildung.
Auch einzelne Kostenarten können förderfähig sein. Das SGB III unterscheidet beispielsweise Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten.
Für Bildungsträger ist deshalb eine klare Unterscheidung wichtig:
Förderfähige Maßnahme bedeutet nicht automatisch förderberechtigter Teilnehmer und ebenso wenig eine bereits bewilligte Finanzierung.
Die konkrete Förderentscheidung trifft der zuständige Leistungsträger anhand des Einzelfalls.
In der Beratung sollten Bildungsträger deshalb keine verbindliche Förderzusage versprechen, wenn diese noch nicht vorliegt.
Stattdessen können sie Interessenten über vorhandene Zulassungen und mögliche Förderinstrumente informieren und auf die notwendige Beratung bei der zuständigen Stelle hinweisen.