Die Förderung beruflicher Weiterbildung unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei, ihre beruflichen Kenntnisse zu erweitern, einen Berufsabschluss nachzuholen oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die zentrale gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 81 ff. SGB III. Bei arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen kann eine Weiterbildung gefördert werden, wenn sie für die berufliche Eingliederung notwendig ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine wichtige Förderform ist der Bildungsgutschein. Mit ihm wird zugesichert, dass bestimmte Weiterbildungskosten übernommen werden.
Zu den förderfähigen Kosten können neben Lehrgangskosten unter Voraussetzungen beispielsweise Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Kosten für auswärtige Unterbringung gehören.
Auch Beschäftigte können gefördert werden. Für sie gelten teilweise andere Voraussetzungen und Förderhöhen. Unter anderem existiert die Förderung nach § 82 SGB III sowie seit April 2024 das Qualifizierungsgeld.
Für Bildungsträger ist wichtig, dass Förderungen regelmäßig an die Zulassung des Trägers und – je nach Förderinstrument – auch der Maßnahme gekoppelt sind.
Die Förderung beruflicher Weiterbildung ist somit kein einzelnes Programm, sondern ein System verschiedener Leistungen, das sich nach persönlicher Situation, Beschäftigungsstatus, Bildungsziel und arbeitsmarktpolitischer Notwendigkeit unterscheidet.