Fördervoraussetzungen sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine bestimmte Förderleistung gewährt werden kann.
Sie unterscheiden sich je nach Förderinstrument erheblich.
Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung nach § 81 SGB III gehört beispielsweise zu den Voraussetzungen, dass die Weiterbildung im konkreten Fall notwendig ist, eine Beratung vor Beginn erfolgt und weitere gesetzliche Bedingungen eingehalten werden.
Außerdem müssen bei entsprechender Förderung Bildungsträger und Weiterbildungsmaßnahme zugelassen sein.
Für Beschäftigte gelten bei der Weiterbildungsförderung andere beziehungsweise zusätzliche Voraussetzungen. So müssen entsprechende Weiterbildungen unter anderem über kurzfristige rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Bei bestimmten Förderformen muss die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfassen.
Beim Qualifizierungsgeld bestehen wiederum besondere Voraussetzungen im Zusammenhang mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf.
Fördervoraussetzungen können damit die Person, den Arbeitgeber, den Bildungsträger, die Maßnahme und die Kosten betreffen.
Für Bildungsträger ist es sinnvoll, für jedes angebotene Förderinstrument eigene Prüfkriterien zu hinterlegen.
Gleichzeitig sollte deutlich gemacht werden, dass die endgültige Förderentscheidung beim zuständigen Leistungsträger liegt.
So kann ein Bildungsträger Interessenten professionell unterstützen, ohne eine staatliche Förderentscheidung vorwegzunehmen.