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Lehrgangskosten

Lehrgangskosten sind diejenigen Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme verbunden sind und im Rahmen einer Förderung berücksichtigt werden können.


Die gesetzliche Grundlage findet sich insbesondere in § 84 SGB III.


Der Begriff umfasst mehr als nur den reinen Unterrichtspreis. Welche konkreten Positionen berücksichtigt werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und der jeweiligen Maßnahme.


Für Bildungsträger spielen Lehrgangskosten bereits bei der Maßnahmezulassung eine wichtige Rolle.


Die Kalkulation einer geförderten Weiterbildung muss nachvollziehbar sein und die für die Durchführung notwendigen Kosten abbilden.


Dazu können beispielsweise Personal-, Raum-, Sach- und Verwaltungskosten in die Gesamtkalkulation einfließen.


Bei der AZAV-Maßnahmezulassung wird zudem die Angemessenheit der Kosten betrachtet.


Lehrgangskosten sind von anderen Weiterbildungskosten wie Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder auswärtiger Unterbringung zu unterscheiden.


Für Bildungsträger ist diese Trennung sowohl bei der Kalkulation als auch bei der Abrechnung wichtig.


Ein modernes Bildungsmanagementsystem sollte deshalb die zugelassenen Maßnahmekosten, den konkreten Kursdurchgang und die finanzielle Zuordnung eines Teilnehmers miteinander verbinden können.


Dadurch bleibt nachvollziehbar, welcher Kostensatz zu welcher Maßnahmeversion und zu welcher Förderung gehört.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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