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Lehrpersonal

Als Lehrpersonal werden Personen bezeichnet, die unmittelbar mit der Vermittlung von Lerninhalten betraut sind. Dazu können festangestellte Lehrkräfte, Dozenten, Trainer, Ausbilder oder freie Honorarkräfte gehören.


Das Lehrpersonal ist für die praktische Umsetzung des Unterrichtskonzepts verantwortlich.


Neben der Vermittlung von Fachwissen können Aufgaben wie Lernbegleitung, Leistungsbewertung, Anwesenheitskontrolle und Dokumentation hinzukommen.


Bei AZAV-zugelassenen Trägern ist die Eignung des Lehrpersonals besonders relevant. § 178 SGB III verlangt, dass Lehrkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung erwarten lassen.


Die konkrete Qualifikation hängt von Inhalt und Ziel der jeweiligen Maßnahme ab.


Ein Bildungsträger sollte deshalb für jede Maßnahme definieren, welche Mindestanforderungen an Lehrkräfte bestehen.


Vor dem erstmaligen Einsatz können entsprechende Nachweise geprüft und dokumentiert werden.


Auch regelmäßige Weiterbildung des Lehrpersonals unterstützt die Qualitätssicherung.


Digitale Systeme können Lehrkräfte mit Kursen, Unterrichtsterminen und Qualifikationen verknüpfen.


Dadurch lässt sich vermeiden, dass eine Person für ein Thema eingeplant wird, für das die erforderlichen Nachweise fehlen.


Zusätzlich können Teilnehmerfeedback und Unterrichtsevaluation mit einzelnen Kursen beziehungsweise Lehrkräften ausgewertet werden und Hinweise für die Qualitätsentwicklung liefern.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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Stichwörter
Bildungszielplanung