Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA, sind Leistungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen bei ihrer beruflichen Teilhabe.
Die zentrale Zielsetzung ist in § 49 SGB IX beschrieben: Erwerbsfähigkeit soll entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt und die Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft gesichert werden.
LTA ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Unterstützungsformen.
Dazu können abhängig vom Einzelfall beispielsweise berufliche Anpassung, Weiterbildung, Ausbildung, Umschulung, technische Arbeitshilfen oder weitere Unterstützungen gehören.
Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, hängt von der individuellen Situation und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.
Für Bildungsträger unterscheiden sich LTA-Fälle deshalb häufig von klassischen Bildungsgutschein-Teilnahmen.
Der zuständige Kostenträger beziehungsweise Rehabilitationsträger, die Abrechnungslogik, erforderliche Berichte und weitere Vorgaben können anders organisiert sein.
Eine professionelle Bildungsverwaltung sollte diese Fälle daher separat abbilden können.
Zugleich sind individuelle Unterstützungsbedarfe zu berücksichtigen.
LTA zeigt damit, dass berufliche Weiterbildung nicht nur Instrument der allgemeinen Arbeitsförderung ist, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil beruflicher Rehabilitation sein kann.