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Leistungsträger

Ein Leistungsträger ist im Sozialrecht eine Institution, die für die Erbringung bestimmter Sozialleistungen zuständig ist. Welche Institution zuständig ist, richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage und der individuellen Situation der betroffenen Person.


Im Bereich der Arbeitsförderung ist beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ein wichtiger Leistungsträger.


Im SGB-II-Kontext sind die jeweiligen Träger der Grundsicherung beziehungsweise Jobcenter relevant.


Auch bei beruflicher Rehabilitation können andere Rehabilitationsträger zuständig sein, beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung.


Der Begriff ist daher deutlich weiter gefasst als „Agentur für Arbeit“.


Für Bildungsträger ist die korrekte Erfassung des Leistungsträgers besonders wichtig. Er bestimmt unter anderem, wer eine Leistung bewilligt, welche Unterlagen benötigt werden und mit welcher Stelle bei Rückfragen kommuniziert werden muss.


Ein Teilnehmer kann außerdem im Laufe seiner Bildungs- oder Erwerbsbiografie mit unterschiedlichen Leistungsträgern zu tun haben.


Der Leistungsträger ist nicht mit dem Bildungsträger zu verwechseln. Der Bildungsträger führt die Maßnahme durch, während der Leistungsträger die gesetzlich vorgesehene Sozial- oder Förderleistung verantwortet.


Eine digitale Teilnehmerakte sollte daher den zuständigen Leistungsträger für den jeweiligen Förderfall eindeutig dokumentieren.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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