Eine Maßnahme bei einem Träger, kurz MAT, ist eine Form der Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III.
Sie wird bei einem externen Maßnahmeträger durchgeführt und kann unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgen.
Mögliche Inhalte sind beispielsweise Bewerbungsunterstützung, berufliche Orientierung, Kompetenzfeststellung, Coaching oder Maßnahmen zur Verringerung von Vermittlungshemmnissen.
Je nach Ausgestaltung können Einzel- und Gruppenanteile kombiniert werden.
Eine MAT kann auf unterschiedlichen Wegen in Anspruch genommen werden. Dazu kann je nach Förderfall beispielsweise ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gehören.
Für Bildungsträger ist entscheidend, dass Träger und konkrete Maßnahme die erforderlichen Zulassungen besitzen, soweit das jeweilige Verfahren dies verlangt.
Die Durchführung muss dem zugelassenen Konzept entsprechen.
Dazu gehören beispielsweise festgelegte Maßnahmedauer, Inhalte, Methoden und personelle Voraussetzungen.
Auch Anwesenheit und tatsächlich erbrachte Leistungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
MAT ist von MAG – der Maßnahme bei einem Arbeitgeber – zu unterscheiden.
Bei MAT findet die Maßnahme beim spezialisierten Träger statt, während MAG unmittelbar in einem Betrieb durchgeführt wird.
Beide gehören jedoch zum Instrumentarium der Aktivierung und beruflichen Eingliederung.