MAT ist die gebräuchliche Abkürzung für Maßnahme bei einem Träger.
Sie bezeichnet eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die von einem entsprechenden Träger durchgeführt wird.
MAT-Angebote können sehr unterschiedliche Schwerpunkte besitzen. Dazu gehören beispielsweise Bewerbungstraining, Einzelcoaching, Kompetenzfeststellung, berufliche Orientierung oder Unterstützung bei individuellen Vermittlungshemmnissen.
Entscheidend ist das jeweils zugelassene beziehungsweise beauftragte Maßnahmekonzept.
Die Abkürzung MAT wird vor allem in der Praxis von Arbeitsverwaltung und Bildungs- beziehungsweise Coaching-Anbietern verwendet.
Sie dient zugleich zur Abgrenzung gegenüber der MAG, also der Maßnahme bei einem Arbeitgeber.
Bei einer MAT steht die Unterstützungsleistung des Trägers im Mittelpunkt. Bei einer MAG findet die Erprobung beziehungsweise Maßnahme unmittelbar bei einem Arbeitgeber statt.
Je nach Förderweg kann ein AVGS für eine entsprechende MAT eingesetzt werden.
Für den Teilnehmer muss dabei das Angebot mit dem konkreten Gutschein und Maßnahmeziel übereinstimmen.
Für den Träger ist eine saubere Dokumentation erforderlich. Besonders bei individuellen Coachings sollten Termine, Teilnahme, vereinbarte Ziele und relevante Maßnahmeinhalte nachvollziehbar geführt werden.
Eine digitale MAT-Verwaltung kann Gutschein, Teilnehmer, Coach, Stundenkontingent, Termine und Nachweise miteinander verbinden.