Die private Arbeitsvermittlung ist die Vermittlung von Arbeitsuchenden in Beschäftigung durch einen privaten Vermittlungsdienstleister außerhalb der öffentlichen Arbeitsvermittlung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Vermittlungsleistung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert werden.
Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet diese Variante als AVGS für private Arbeitsvermittlung.
Dabei sucht die geförderte Person selbst einen geeigneten zugelassenen privaten Arbeitsvermittler.
Kommt eine förderfähige Vermittlung zustande und sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann die Vermittlungsvergütung nach den geltenden Regelungen übernommen werden.
Für bestimmte arbeitslose Personen besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf einen AVGS für private Arbeitsvermittlung. Die Bundesagentur nennt hierfür insbesondere eine Arbeitslosigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb einer bestimmten Frist bei bestehendem Arbeitslosengeldanspruch; die konkrete Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Private Arbeitsvermittlung ist von AVGS-Coaching zu unterscheiden.
Beim Coaching steht die Verbesserung der Eingliederungschancen im Vordergrund. Bei der privaten Arbeitsvermittlung besteht die Hauptleistung in der konkreten Vermittlung in Beschäftigung.
Auch die Zulassungssystematik unterscheidet sich entsprechend.
Für Anbieter ist deshalb eine klare Trennung von Coaching-, Qualifizierungs- und Vermittlungsleistungen notwendig.