Das Qualifizierungschancengesetz war ein wichtiger Schritt beim Ausbau der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in Deutschland. Es trat zum 1. Januar 2019 in wesentlichen Teilen in Kraft und erweiterte den Zugang zur geförderten Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Der Grundgedanke bestand darin, Weiterbildung stärker für Beschäftigte zu öffnen, deren berufliche Tätigkeiten durch technologischen oder strukturellen Wandel verändert werden.
Damit wurde die Arbeitsförderung stärker von einer reinen Reaktion auf Arbeitslosigkeit hin zu einer präventiven Qualifizierung während bestehender Beschäftigung entwickelt.
Seitdem wurden die gesetzlichen Fördermöglichkeiten mehrfach weiterentwickelt. Deshalb sollte der Begriff „Qualifizierungschancengesetz“ heute nicht so verstanden werden, als seien sämtliche aktuellen Förderbedingungen noch ausschließlich in der ursprünglichen Form dieses Gesetzes geregelt.
Maßgeblich sind die heute geltenden Vorschriften des SGB III, insbesondere die aktuellen Regelungen zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter.
Seit April 2024 ergänzt beispielsweise das Qualifizierungsgeld das Instrumentarium.
Für Bildungsträger ist „Qualifizierungschancengesetz“ weiterhin ein häufig verwendeter Such- und Praxisbegriff.
In einem aktuellen Lexikon sollte jedoch immer darauf hingewiesen werden, dass für konkrete Förderhöhe und Voraussetzungen die derzeit geltenden SGB-III-Regelungen und aktuellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit entscheidend sind.