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Rechtskreis SGB II

Der Begriff Rechtskreis SGB II beschreibt Personen und Leistungen, die dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zugeordnet sind. Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik betrifft dies insbesondere Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten beziehungsweise deren Eingliederung nach den Regelungen des SGB II unterstützt wird.


Die Betreuung erfolgt je nach organisatorischer Zuständigkeit durch das Jobcenter beziehungsweise die zuständigen Träger.


Für die berufliche Eingliederung können verschiedene Förderinstrumente genutzt werden. § 16 SGB II ermöglicht unter anderem den Einsatz bestimmter Leistungen aus dem SGB III.


Deshalb können Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II beispielsweise an beruflichen Weiterbildungen oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilnehmen.


Für Bildungsträger ist die Zuordnung des Rechtskreises organisatorisch wichtig. Sie beeinflusst, mit welcher Institution kommuniziert wird, welche Förderunterlagen vorliegen und welche Prozesse bei Eintritt, Durchführung und Abrechnung einer Maßnahme gelten.


Der Rechtskreis SGB II ist vom Rechtskreis SGB III zu unterscheiden, auch wenn teilweise dieselben oder ähnliche Förderinstrumente eingesetzt werden.


Eine Bildungsmanagement-Software sollte deshalb den zuständigen Leistungsträger und gegebenenfalls den Rechtskreis beim Teilnehmer beziehungsweise Förderfall hinterlegen können.


So können Dokumente, Ansprechpartner, Gutscheine und Abrechnungen korrekt zugeordnet werden.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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SGB III