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SGB II

Das SGB II ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch und regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Neben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts enthält es wichtige Regelungen zur Eingliederung in Arbeit.


Für Bildungsträger ist das SGB II besonders relevant, weil Personen im entsprechenden Rechtskreis an verschiedenen geförderten Maßnahmen teilnehmen können.


§ 16 SGB II ermöglicht beispielsweise die Nutzung verschiedener Leistungen, die im SGB III geregelt sind. Dazu können Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie berufliche Weiterbildung gehören.


Eine zentrale Rolle spielt die individuelle Eingliederungsstrategie. Dabei werden unter anderem Eignung, persönliche Situation, berufliche Fähigkeiten und mögliche Hindernisse für eine erfolgreiche Eingliederung berücksichtigt.


Das SGB II ist vom SGB III zu unterscheiden. Während das SGB III allgemein die Arbeitsförderung und unter anderem die Arbeitslosenversicherung regelt, betrifft das SGB II insbesondere die Grundsicherung für Arbeitsuchende und damit einen anderen sozialrechtlichen Rechtskreis.


Für Teilnehmer können dennoch vergleichbare Bildungsmaßnahmen relevant sein.


Bildungsträger müssen deshalb wissen, welcher Leistungsträger für einen Teilnehmer zuständig ist und über welches Förderinstrument die Maßnahme finanziert wird.


Diese Information beeinflusst unter anderem Gutscheine, Kommunikation, Abrechnung und erforderliche Nachweise.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Arbeitsförderung