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SGB III

Das SGB III, das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, trägt die Bezeichnung Arbeitsförderung. Es ist eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Agenturen für Arbeit, Bildungsträger und Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen.


Das Gesetz regelt zahlreiche Bereiche rund um Ausbildung, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Dazu zählen unter anderem Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Aktivierung und berufliche Eingliederung, Förderung beruflicher Weiterbildung, Arbeitslosengeld und Leistungen für Arbeitgeber.


Für Bildungsträger sind insbesondere die Regelungen zur beruflichen Weiterbildung sowie zu Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Bedeutung.


Auch das AZAV-System ist eng mit dem SGB III verbunden. Die §§ 176 bis 183 regeln die Zulassung von Trägern und Maßnahmen sowie die Fachkundigen Stellen und Qualitätsprüfung.


Die Förderung beruflicher Weiterbildung wird insbesondere in den §§ 81 ff. geregelt. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung finden ihre zentrale Grundlage in § 45 SGB III.


Das SGB III ist damit eine wesentliche Grundlage für viele Förderinstrumente wie Bildungsgutschein und AVGS.


Für Bildungsträger ist es sinnvoll, relevante Förderprozesse mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu verknüpfen. Dadurch lässt sich besser nachvollziehen, welche Zulassungen, Unterlagen und Nachweise für eine konkrete Maßnahme erforderlich sind.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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