Der Begriff Vermittlungsgutschein wird heute häufig verkürzt für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur privaten Arbeitsvermittlung verwendet.
Das aktuelle Förderinstrument ist damit der AVGS.
Mit einem entsprechenden Gutschein kann eine arbeitsuchende beziehungsweise arbeitslose Person einen zugelassenen privaten Arbeitsvermittler beauftragen.
Wenn dieser erfolgreich in eine förderfähige Beschäftigung vermittelt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Vermittlungsvergütung übernommen werden.
Von Bedeutung ist, dass der Gutschein bestimmte Rahmenbedingungen vorgibt. Dazu können Gültigkeitsdauer, regionaler Bereich und weitere Bedingungen gehören.
Der private Arbeitsvermittler sollte deshalb vor Beginn prüfen, ob der Gutschein zur vorgesehenen Vermittlungsleistung passt.
Der Vermittlungsgutschein ist nicht mit einem Bildungsgutschein zu verwechseln.
Der Bildungsgutschein dient der Förderung beruflicher Weiterbildung. Beim AVGS für private Arbeitsvermittlung steht dagegen die Vermittlung in Beschäftigung im Mittelpunkt.
Auch zum AVGS-Coaching besteht ein wichtiger Unterschied: Dort wird eine Coaching- beziehungsweise Aktivierungsleistung erbracht und nicht primär die erfolgreiche Vermittlung vergütet.
Für ein aktuelles Lexikon ist daher sinnvoll, den Suchbegriff „Vermittlungsgutschein“ zu erklären, gleichzeitig aber auf die heutige Bezeichnung AVGS für private Arbeitsvermittlung hinzuweisen.