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Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte umfasst Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beruflich weiterqualifizieren.


Ziel ist es, Beschäftigte und Unternehmen bei technologischem Wandel, Digitalisierung und veränderten Qualifikationsanforderungen zu unterstützen.


Eine wesentliche gesetzliche Grundlage ist § 82 SGB III.


Abhängig von den Voraussetzungen können Lehrgangskosten teilweise oder vollständig übernommen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden.


Die Förderhöhe kann unter anderem von der Unternehmensgröße und weiteren gesetzlichen Kriterien abhängen.


Nach aktuellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit muss eine förderfähige Weiterbildung in diesem Bereich unter anderem mehr als 120 Stunden umfassen. Sie muss über eine kurzfristige ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen.


Außerdem müssen Bildungsträger und Weiterbildung entsprechend zugelassen sein.


Neben dieser individuellen Förderung besteht das Qualifizierungsgeld als separates Instrument bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft.


Für Bildungsträger ist deshalb entscheidend, nicht einfach von „der Beschäftigtenförderung“ zu sprechen. Es gibt unterschiedliche Förderwege mit unterschiedlichen Voraussetzungen.


Eine professionelle Beratung beginnt daher mit der Frage nach Unternehmen, Teilnehmerzahl, Bildungsziel, Maßnahmedauer und gewünschtem Förderinstrument.

NetzExpert, Max Neugebauer 20. August 2026

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Stichwörter
Beschäftigtenqualifizierung