Das Weiterbildungsgeld ist eine zusätzliche finanzielle Leistung für Teilnehmer an bestimmten abschlussorientierten beruflichen Weiterbildungen.
Die gesetzliche Grundlage befindet sich in § 87a SGB III.
Das Weiterbildungsgeld beträgt derzeit 150 Euro pro Monat und soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, eine Weiterbildung aufzunehmen und erfolgreich durchzuführen, die zu einem Berufsabschluss führt.
Es handelt sich nicht um eine Erstattung der Kurskosten. Das Weiterbildungsgeld kommt zusätzlich zu anderen relevanten Leistungen hinzu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Besonders relevant ist es bei abschlussorientierten Weiterbildungen, beispielsweise bestimmten Umschulungen oder Vorbereitungen auf einen anerkannten Berufsabschluss.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass das Weiterbildungsgeld bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht gesondert beantragt werden muss.
Für Bildungsträger ist es dennoch wichtig, Teilnehmer über die grundsätzliche Existenz dieser Leistung informieren zu können, ohne selbst eine individuelle Anspruchsentscheidung zu treffen.
Die Maßnahme muss korrekt als entsprechende abschlussorientierte Weiterbildung geführt und dokumentiert sein.
Weiterbildungsgeld ist von der Weiterbildungsprämie zu unterscheiden: Das Weiterbildungsgeld wird monatlich während der förderfähigen Weiterbildung gezahlt, während Prämien an das erfolgreiche Bestehen bestimmter Prüfungen gekoppelt sind.