Die Weiterbildungsprämie ist eine zusätzliche finanzielle Leistung für Teilnehmer an bestimmten geförderten Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen.
Ihre gesetzliche Grundlage befindet sich gemeinsam mit dem Weiterbildungsgeld in § 87a SGB III.
Die Prämie soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, anspruchsvolle abschlussorientierte Weiterbildungen erfolgreich fortzuführen und relevante Prüfungen zu bestehen.
Sie ist deshalb nicht mit der Übernahme von Lehrgangskosten zu verwechseln.
Die Leistung ist an bestimmte Prüfungserfolge und gesetzliche Voraussetzungen gekoppelt. Ob eine konkrete Prüfung prämienfähig ist, richtet sich nach der jeweiligen Weiterbildung und den geltenden Bestimmungen.
Für Bildungsträger ist die korrekte Dokumentation von Prüfungsterminen und Ergebnissen deshalb besonders wichtig.
Teilnehmer sollten zudem unterscheiden zwischen Weiterbildungsgeld, das bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen monatlich gezahlt werden kann, und Weiterbildungsprämien, die mit bestimmten bestandenen Prüfungen verbunden sind.
Die Höhe und Voraussetzungen sollten stets anhand der aktuellen gesetzlichen Regelungen beziehungsweise Informationen der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden.
Für ein digitales Bildungsmanagement empfiehlt sich daher, Prüfung, Ergebnis, Abschlussart und Förderstatus strukturiert miteinander zu verknüpfen.
So können notwendige Nachweise schnell erstellt und dem jeweiligen Teilnehmer eindeutig zugeordnet werden.