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Anwesenheitsquote

Die Anwesenheitsquote zeigt den prozentualen Anteil der tatsächlich besuchten Unterrichts- oder Maßnahmezeit im Verhältnis zur vorgesehenen Teilnahmezeit.


Eine einfache Berechnung lautet:


besuchte Einheiten ÷ vorgesehene Einheiten × 100.


Beispiel: Ein Teilnehmer besucht 90 von 100 vorgesehenen UE. Seine Anwesenheitsquote beträgt 90 Prozent.


Die Kennzahl kann für einzelne Teilnehmer, Gruppen oder gesamte Maßnahmen berechnet werden.


Sie ist kein universeller AZAV-Grenzwert.


Es gibt nicht für sämtliche Maßnahmen eine identische gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote.


Vielmehr müssen Maßnahmekonzept, Förderbedingungen und gegebenenfalls Prüfungsregelungen berücksichtigt werden.


Für Qualitätsmanagement ist die Anwesenheitsquote dennoch sehr hilfreich.


Sinkende Werte können auf organisatorische Probleme, ungeeignete Kurszeiten oder Schwierigkeiten einzelner Teilnehmer hinweisen.


Digitale Systeme berechnen die Quote automatisch aus den erfassten Terminen.


Dabei sollte zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten unterschieden werden können.


Eine gute Analyse betrachtet nicht nur die Zahl selbst.


Sie fragt auch nach Ursachen und möglichen Auswirkungen auf Lernerfolg und Maßnahmeabschluss.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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