Arbeitsmarktrelevanz beschreibt, wie stark eine Qualifikation beziehungsweise Bildungsmaßnahme zu tatsächlichen Anforderungen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt passt.
Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Entwicklung geförderter Weiterbildungsangebote.
§ 179 SGB III verlangt, dass eine Maßnahme nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.
§ 3 AZAV ergänzt, dass aktuelle Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes berücksichtigt werden müssen.
Arbeitsmarktrelevanz kann beispielsweise anhand von Stellenanzeigen, regionalem Fachkräftebedarf oder Arbeitgeberbefragungen beurteilt werden.
Auch Vermittlungsergebnisse früherer Teilnehmer liefern Hinweise.
Für Bildungsträger bedeutet dies, dass neue Kurse nicht ausschließlich aufgrund interner Ideen entwickelt werden sollten.
Es sollte geprüft werden, ob entsprechende Kompetenzen tatsächlich nachgefragt werden.
Arbeitsmarktrelevanz verändert sich außerdem mit der Zeit.
Neue Technologien können bestimmte Qualifikationen wichtiger machen und andere verdrängen.
Eine regelmäßige Aktualisierung der Curricula ist deshalb sinnvoll.
In einer digitalen Bildungsverwaltung können Maßnahmen mit Branchen, Berufsbildern und Vermittlungsdaten verknüpft werden.
So lässt sich langfristig erkennen, welche Bildungsziele tatsächlich gute Arbeitsmarktergebnisse erzielen.