Zum Inhalt springen

BDKS

BDKS beziehungsweise offiziell häufig B-DKS steht für Bundes-Durchschnittskostensatz.


Der Wert dient im AZAV-Zulassungssystem als Referenz für die Beurteilung von Maßnahmekosten.


Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht entsprechende Durchschnittskostensätze für unterschiedliche Maßnahme- und Bildungsziele.


Aktuell sind seit 1. Juli 2026 die B-DKS 2026 für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht.


Bei einer neuen Maßnahmekalkulation wird geprüft, wie sich der geplante Kostensatz zum relevanten B-DKS verhält.


Liegt die Maßnahme darüber, muss die Überschreitung gegebenenfalls durch notwendige besondere Aufwendungen begründet werden.


§ 3 AZAV nennt beispielsweise einen überdurchschnittlichen Personaleinsatz, besondere räumliche oder technische Ausstattung sowie besondere inhaltliche Ausgestaltung.


Bei einer Überschreitung um mehr als 25 Prozent sieht § 179 SGB III eine zusätzliche Zustimmung der Bundesagentur vor.


Bildungsträger sollten deshalb die jeweils aktuelle B-DKS-Tabelle verwenden.


Veraltete Werte können zu einer falschen Einschätzung der Kalkulation führen.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

Kontaktieren Sie uns

Diesen Beitrag teilen
Stichwörter
Bundesdurchschnittskostensatz