Eine Bildungsmaßnahme ist ein strukturiertes Bildungsangebot, mit dem definierte Kenntnisse, Fähigkeiten oder Kompetenzen vermittelt beziehungsweise weiterentwickelt werden. Der Begriff ist sehr weit gefasst und kann beispielsweise Weiterbildungen, Qualifizierungen, Umschulungen, Seminare oder bestimmte Coaching-Angebote umfassen.
Eine Bildungsmaßnahme besitzt üblicherweise ein konkretes Ziel, eine definierte Zielgruppe, festgelegte Inhalte und einen zeitlichen Rahmen. Hinzu kommen organisatorische Merkmale wie Unterrichtsform, eingesetzte Lehrkräfte, Lernmaterialien und gegebenenfalls Prüfungen.
Im Bereich der Arbeitsförderung gelten für bestimmte Bildungsmaßnahmen besondere Anforderungen. Soll eine Maßnahme beispielsweise über einen Bildungsgutschein gefördert werden, muss sie im dafür vorgesehenen Verfahren zugelassen sein.
§ 179 SGB III verlangt für die Maßnahmezulassung unter anderem, dass Gestaltung, Inhalte, Methoden, Materialien und Lehrorganisation eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen. Außerdem müssen Ausstattung, Kosten und Dauer angemessen sein.
Für Bildungsträger ist deshalb eine strukturierte Maßnahmenverwaltung wichtig. Eine Bildungsmaßnahme sollte nicht nur als Kursname angelegt werden, sondern mit Zielgruppe, Unterrichtseinheiten, Dozentenanforderungen, Kosten, Terminen, Dokumenten und Zulassungsinformationen verbunden sein.
So entsteht aus einem allgemeinen Bildungsangebot eine transparent geplante und steuerbare Maßnahme.