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Einzelmaßnahme

Eine Einzelmaßnahme richtet sich an einen einzelnen Teilnehmer und ermöglicht eine besonders individuelle Betreuung.


Typische Beispiele sind bestimmte Einzelcoachings oder individuell zugeschnittene Qualifizierungsangebote.


Der Vorteil besteht darin, Inhalte, Geschwindigkeit und Termine stärker auf die konkrete Person abzustimmen.


Gleichzeitig sind Einzelmaßnahmen pro Teilnehmer häufig personalintensiver als Gruppenangebote.


Deshalb spielt ihre wirtschaftliche Begründung eine wichtige Rolle.


Im AZAV-Kontext müssen auch Einzelmaßnahmen die allgemeinen Anforderungen an Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und angemessene Kosten erfüllen.


Wenn geringere Teilnehmerzahlen zu besonderen Kosten führen, sieht § 3 AZAV unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, dies als besondere Aufwendung zu berücksichtigen.


Für die Verwaltung unterscheidet sich eine Einzelmaßnahme ebenfalls von klassischen Kursgruppen.


Termine können stärker individuell geplant werden.


Ein Teilnehmer besitzt beispielsweise ein definiertes Stundenkontingent, das über mehrere Wochen mit einem Coach genutzt wird.


Eine digitale Lösung kann dieses Kontingent automatisch überwachen.


Jeder Termin reduziert die verbleibenden Einheiten.


So lässt sich verhindern, dass mehr Stunden durchgeführt werden als im zugelassenen beziehungsweise vereinbarten Umfang vorgesehen.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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