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Fehlzeitenquote

Die Fehlzeitenquote zeigt, welcher Anteil der vorgesehenen Unterrichts- beziehungsweise Maßnahmezeit von einem Teilnehmer oder einer Gruppe versäumt wurde.


Sie bildet damit das Gegenstück zur Anwesenheitsquote.


Eine mögliche Berechnung lautet:


Fehlzeiten ÷ Soll-Teilnahmezeit × 100.


Die Fehlzeitenquote kann bei einzelnen Teilnehmern oder auf Maßnahmeebene ausgewertet werden.


Für das Qualitätsmanagement ist sie ein hilfreicher Frühindikator.


Wenn ein bestimmter Kurs ungewöhnlich hohe Fehlzeiten aufweist, können organisatorische oder fachliche Ursachen bestehen.


Vielleicht sind Unterrichtszeiten ungünstig oder die Maßnahme passt nicht ausreichend zur Zielgruppe.


Eine Fehlzeitenquote ist jedoch nicht automatisch mit einer allgemeinen gesetzlichen Abbruchgrenze gleichzusetzen.


Die konkrete Bewertung hängt von Maßnahmeart, Förderbedingungen und gegebenenfalls Prüfungsanforderungen ab.


Digitale Systeme ermöglichen differenzierte Analysen.


Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten können getrennt betrachtet werden.


Auch Vergleiche zwischen Kursen und Standorten sind möglich.


Damit wird die Fehlzeitenquote von einer administrativen Zahl zu einer wichtigen Kennzahl für Teilnehmerbetreuung und Qualitätsmanagement.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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