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Kostenprüfung

Die Kostenprüfung untersucht, ob die kalkulierten Kosten einer Maßnahme nachvollziehbar und angemessen sind.


Sie ist ein wichtiger Bestandteil der AZAV-Maßnahmezulassung.


Die Fachkundige Stelle betrachtet dabei nicht nur den Endbetrag.


Sie berücksichtigt auch die Maßnahmekonzeption und die einzelnen Bestandteile der Kalkulation.


§ 179 SGB III verlangt, dass Maßnahmen nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden.


§ 3 AZAV konkretisiert die Prüfung und nennt unter anderem die grundsätzlich anzusetzende Gruppengröße von zwölf Teilnehmern.


Die Kostenprüfung soll sicherstellen, dass öffentliche Fördermittel nicht für unangemessen teure Maßnahmen eingesetzt werden.


Gleichzeitig können besondere Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie sachlich notwendig sind.


Für Bildungsträger ist deshalb eine transparente Kalkulationsstruktur entscheidend.


Personalkosten sollten beispielsweise anhand realistischer Unterrichts- und Vorbereitungszeiten berechnet werden.


Eine digitale Kalkulation ermöglicht, einzelne Kostenpositionen detailliert nachzuweisen.


Ändern sich Werte, kann der Bildungsträger nachvollziehen, wie sich dies auf den gesamten Kostensatz auswirkt.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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