Die Maßnahmedauer bezeichnet die gesamte vorgesehene zeitliche Dauer einer Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme.
Sie kann beispielsweise in Tagen, Wochen, Monaten oder Unterrichtseinheiten angegeben werden.
Die Dauer muss zum Maßnahmenziel passen.
Eine zu kurze Maßnahme kann Lernziele unrealistisch machen, während eine unnötig lange Maßnahme höhere Kosten verursacht und Teilnehmer länger bindet als erforderlich.
§ 179 SGB III stellt deshalb ausdrücklich darauf ab, dass die Dauer angemessen sein muss. Sie soll sich auf den Umfang beschränken, der notwendig ist, um das Maßnahmeziel zu erreichen.
Für bestimmte abschlussorientierte Weiterbildungen enthält § 180 SGB III zusätzliche Vorgaben. Vollzeitmaßnahmen, die zu einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, müssen grundsätzlich gegenüber der regulären Ausbildung verkürzt sein, soweit keine gesetzlich genannten Ausnahmen greifen.
Im Bildungsmanagement sollte zwischen Gesamtdauer und Unterrichtsumfang unterschieden werden.
Eine sechsmonatige Maßnahme kann beispielsweise Ferienzeiten, Praxisphasen oder Selbstlernzeiten enthalten.
Die digitale Maßnahmenverwaltung sollte deshalb sowohl Kalenderzeitraum als auch tatsächliche Unterrichtseinheiten abbilden.