Die Maßnahmekalkulation ist die wirtschaftliche Berechnung der Kosten einer Bildungs- oder Arbeitsförderungsmaßnahme.
Sie gehört zu den zentralen Bestandteilen der Maßnahmezulassung.
Berücksichtigt werden beispielsweise Personal-, Raum-, Sach-, Technik- und Verwaltungskosten.
Aus diesen Bestandteilen wird ein angemessener Kostensatz für die Maßnahme ermittelt.
§ 3 AZAV stellt ausdrücklich klar, dass die Fachkundige Stelle bei der Prüfung der Kosten insbesondere die Maßnahmekonzeption einschließlich ihrer Kalkulation berücksichtigt. Für Gruppenmaßnahmen ist grundsätzlich eine Gruppengröße von zwölf Teilnehmern zugrunde zu legen.
Die Kalkulation sollte nachvollziehbar und realistisch sein.
Zu niedrige Kosten können die tatsächliche Durchführung gefährden.
Unangemessen hohe Kosten können dagegen die Zulassungsfähigkeit beeinträchtigen.
Besondere Aufwendungen, etwa überdurchschnittlicher Personaleinsatz oder spezielle technische Ausstattung, können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Für Bildungsträger empfiehlt sich eine digitale Kalkulationsvorlage.
Ändern sich beispielsweise Personalkosten, können mehrere Maßnahmen neu berechnet werden.
Gleichzeitig lassen sich genehmigte Kostensätze und tatsächliche Kosten vergleichen.
Dadurch wird die Maßnahmekalkulation nicht nur zum Zertifizierungsdokument, sondern zu einem Instrument der wirtschaftlichen Steuerung.