Das Maßnahmenziel beschreibt das konkrete Ergebnis, das mit einer Bildungs-, Aktivierungs- oder Eingliederungsmaßnahme erreicht werden soll.
Es gibt der gesamten Maßnahme eine klare Richtung.
Ein Maßnahmenziel kann beispielsweise darin bestehen, Teilnehmer auf einen anerkannten Berufsabschluss vorzubereiten, bestimmte Fachkompetenzen zu vermitteln oder ihre Chancen auf berufliche Eingliederung zu verbessern.
Das Ziel muss zur vorgesehenen Zielgruppe passen.
Eine Maßnahme für Personen ohne Vorkenntnisse benötigt beispielsweise einen anderen Aufbau als eine Weiterbildung für erfahrene Fachkräfte.
§ 179 SGB III stellt bei der Angemessenheit der Dauer ausdrücklich darauf ab, dass sich die Maßnahme auf den Umfang beschränkt, der notwendig ist, um das Maßnahmeziel zu erreichen.
Das Maßnahmenziel beeinflusst damit Inhalte, Dauer, Methodik und Kalkulation.
Auch der Maßnahmeerfolg kann nur sinnvoll bewertet werden, wenn vorher klar definiert wurde, welches Ziel erreicht werden sollte.
Für Bildungsträger sollte das Maßnahmenziel deshalb als eigenes Feld in der Maßnahmenverwaltung hinterlegt sein.
Davon können anschließend Lernziele einzelner Module abgeleitet werden.
So entsteht eine logische Struktur:
Maßnahmenziel → Module → Lernziele → Unterricht → Erfolgskontrolle.