Zum Inhalt springen

Sparsamkeit

Sparsamkeit bedeutet, Ressourcen nur in dem Umfang einzusetzen, der für das Erreichen eines bestimmten Ziels erforderlich ist.


Der Begriff steht im öffentlich finanzierten Bereich eng mit Wirtschaftlichkeit zusammen.


§ 179 SGB III verlangt ausdrücklich, dass zugelassene Maßnahmen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden.


Sparsamkeit bedeutet jedoch nicht, notwendige Qualität einzusparen.


Wenn eine technische Weiterbildung bestimmte Maschinen oder Software benötigt, können entsprechende Kosten sachlich erforderlich sein.


Entscheidend ist, ob sie für das Maßnahmeziel notwendig und angemessen sind.


Bildungsträger sollten deshalb jede größere Kostenposition begründen können.


Gleichzeitig können Prozesse optimiert werden.


Digitale Teilnehmerverwaltung reduziert beispielsweise mehrfachen Verwaltungsaufwand und kann damit Kosten senken, ohne die Bildungsqualität zu beeinträchtigen.


Sparsamkeit kann somit auch durch bessere Organisation erreicht werden.


In der Maßnahmekalkulation sollte sichtbar sein, welche Ressourcen benötigt werden und wie sie genutzt werden.


Zusammen mit Wirtschaftlichkeit stellt Sparsamkeit sicher, dass geförderte Maßnahmen sowohl fachlich sinnvoll als auch finanziell verantwortbar gestaltet sind.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

Kontaktieren Sie uns

Diesen Beitrag teilen
Stichwörter
Wirtschaftlichkeit