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Teilnehmerkostensatz

Der Teilnehmerkostensatz beschreibt die Kosten einer Maßnahme je Teilnehmer beziehungsweise je definierter Teilnehmer- und Zeiteinheit.


Er ermöglicht es, Maßnahmen unterschiedlicher Größe und Dauer wirtschaftlich miteinander zu vergleichen.


Bei geförderten Maßnahmen spielt der Kostensatz eine wichtige Rolle für die Zulassung.


Die Kosten müssen sachgerecht ermittelt und angemessen sein.


§ 179 SGB III stellt hierfür einen Bezug zu den von der Bundesagentur für Arbeit ermittelten durchschnittlichen Kostensätzen her.


Für Gruppenmaßnahmen basiert die Kalkulation nach § 3 AZAV grundsätzlich auf zwölf Teilnehmern.


Dadurch wird verhindert, dass sehr geringe geplante Gruppengrößen ohne sachlichen Grund zu überhöhten Teilnehmerkosten führen.


Der Teilnehmerkostensatz sollte von tatsächlichen individuellen Zusatzkosten unterschieden werden.


Fahrt- oder Betreuungskosten eines einzelnen Teilnehmers gehören beispielsweise nicht automatisch zur Maßnahmekalkulation des Trägers.


Für Bildungsträger ist ein digitaler Vergleich zwischen zugelassenem und tatsächlichem Kostensatz hilfreich.


Dadurch lässt sich erkennen, ob eine Maßnahme langfristig wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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Kostenkalkulation