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Vermittlungsquote

Die Vermittlungsquote zeigt, welcher Anteil der Teilnehmer nach beziehungsweise teilweise während einer Maßnahme in Beschäftigung oder Ausbildung vermittelt wird.


Sie ist insbesondere bei arbeitsmarktorientierten Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen relevant.


Für eine sinnvolle Kennzahl muss genau definiert werden, was als Vermittlung zählt.


Gilt nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?


Welcher Zeitraum nach Maßnahmeende wird betrachtet?


Werden Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen gleich behandelt?


Ohne solche Definitionen können Vermittlungsquoten verschiedener Träger kaum verglichen werden.


Für Bildungsträger ist die Quote dennoch eine wertvolle Qualitätsinformation.


Sie zeigt, ob ein Bildungsangebot nicht nur erfolgreich abgeschlossen wird, sondern auch zu tatsächlichen Arbeitsmarktergebnissen beiträgt.


§ 3 AZAV verlangt, aktuelle Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes in der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen.


Digitale Nachverfolgung kann beispielsweise einige Monate nach Abschluss einen automatischen Follow-up-Prozess starten.


Teilnehmer werden nach ihrem aktuellen Beschäftigungsstatus gefragt.


So entstehen strukturierte Daten für langfristige Evaluation und Weiterentwicklung der Maßnahme.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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