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Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftlichkeit beschreibt das Verhältnis zwischen eingesetzten Ressourcen und erzieltem Ergebnis.


Eine wirtschaftliche Bildungsmaßnahme erreicht ihr Ziel mit einem angemessenen Einsatz von Personal, Zeit und finanziellen Mitteln.


Im AZAV-System ist Wirtschaftlichkeit eine ausdrückliche Voraussetzung der Maßnahmezulassung.


§ 179 SGB III verlangt, dass Maßnahmen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden.


Wirtschaftlichkeit bedeutet dabei nicht automatisch „möglichst billig“.


Eine sehr günstige Maßnahme kann unwirtschaftlich sein, wenn sie aufgrund mangelhafter Ausstattung oder unzureichender Betreuung ihre Ziele nicht erreicht.


Umgekehrt kann eine teurere Maßnahme wirtschaftlich sein, wenn besondere Anforderungen objektiv höhere Kosten verursachen.


Für Bildungsträger müssen deshalb Qualität und Kosten gemeinsam betrachtet werden.


Eine sinnvolle Kennzahl kann beispielsweise der Aufwand je erfolgreichem Abschluss sein.


Digitale Systeme ermöglichen außerdem Soll-Ist-Vergleiche.


Die ursprüngliche Maßnahmekalkulation wird mit den tatsächlichen Personal-, Raum- und Sachkosten verglichen.


Dadurch erkennt die Geschäftsführung frühzeitig, wenn eine Maßnahme dauerhaft wirtschaftlich problematisch wird.

NetzExpert, Max Neugebauer 21. August 2026

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