Die Zielgruppe bezeichnet die Personengruppe, für die eine Maßnahme konzipiert wurde.
Sie ist eines der wichtigsten Elemente einer professionellen Maßnahmeplanung.
Eine Zielgruppe kann beispielsweise aus Arbeitsuchenden ohne Berufsabschluss, Beschäftigten mit Weiterbildungsbedarf oder Fachkräften bestehen, die bestimmte digitale Kompetenzen benötigen.
Eine klare Zielgruppendefinition beeinflusst Inhalte, Dauer, Methodik und Zugangsvoraussetzungen.
§ 3 AZAV verlangt ausdrücklich, dass Ziele, Dauer und Inhalte einer Maßnahme auf die Voraussetzungen der Zielgruppe und das Maßnahmeziel ausgerichtet sind.
Eine Maßnahme sollte deshalb nicht nach dem Prinzip „für alle geeignet“ konzipiert werden, wenn sehr unterschiedliche Vorkenntnisse bestehen.
Zu große Unterschiede innerhalb einer Gruppe können Lernfortschritt und Unterrichtsqualität beeinträchtigen.
Für Bildungsträger ist es sinnvoll, Zielgruppen strukturiert zu beschreiben.
Dazu können berufliche Ausgangslage, Vorkenntnisse und notwendige Voraussetzungen gehören.
Nicht benötigte sensible personenbezogene Merkmale sollten dagegen vermieden werden.
Bei der Teilnehmeraufnahme kann anschließend geprüft werden, ob Interessent und Zielgruppenprofil grundsätzlich zusammenpassen.
So entsteht eine bessere Passung zwischen Maßnahmekonzept und tatsächlichen Teilnehmern.