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AZAV & Zertifizierung

Als AZAV-Zertifizierung wird in der Praxis der Prozess bezeichnet, bei dem geprüft wird, ob ein Bildungsträger beziehungsweise eine konkrete Maßnahme die Anforderungen des SGB III und der AZAV erfüllt. Juristisch wird häufig genauer von einer Zulassung gesprochen. Der Begriff AZAV-Zertifizierung hat sich jedoch im Sprachgebrauch von Bildungsträgern und Zertifizierungsstellen etabliert.


Eine AZAV-Zertifizierung erfolgt durch eine sogenannte Fachkundige Stelle. Diese Zertifizierungsstelle muss ihrerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für den entsprechenden Bereich akkreditiert sein.


Bei einer Trägerzertifizierung werden unter anderem Organisation, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, personelle Ressourcen, Qualitätsmanagement, Unternehmensziele und interne Prozesse geprüft. Bei einer Maßnahmezertifizierung stehen dagegen das konkrete Bildungsangebot, die Zielgruppe, Inhalte, Dauer, Methoden, Kosten und die erwarteten Eingliederungserfolge im Mittelpunkt.


Eine AZAV-Zertifizierung ist insbesondere für Bildungsträger relevant, die Angebote durchführen möchten, deren Teilnahme beispielsweise über einen Bildungsgutschein oder AVGS finanziert werden soll.


Die Zertifizierung ist kein einmaliger rein formaler Vorgang. Ein zugelassener Träger muss die Anforderungen dauerhaft einhalten und entsprechende Prozesse, Unterlagen und Qualitätsnachweise pflegen.


Damit verbindet die AZAV-Zertifizierung rechtliche Fördervoraussetzungen mit einem systematischen Qualitätsmanagement für Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen.


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